Ihr kommt zu mir, wenn ihr eure Nachlassplanung von Anfang an rechtlich und steuerlich optimieren wollt. Das kann nie früh genug sein, denn nur wenn ich eure Wünsche vollständig kenne, kann ich die dazu passende Gestaltung erarbeiten. Leider ist das aus römischen und germanischen Wurzeln gespeiste Erbrecht des deutschen BGB sehr komplex und nichts schlimmer als durch fehlerhafte Regelungen das Vermögen in Hände zu legen, die es nicht (er)halten soll(t)en. Ihr werdet überrascht sein, welche Gestaltungsmacht ihr habt, gleich ob zu Lebzeiten oder von Todes wegen, und was ihr den Beschenkten und Bedachten dabei – mit oder ohne Bezug zum Vermögen selbst – vorgeben bzw. mit auf den Weg geben könnt; von der einzelnen Schenkung über das Testament bis zur Stiftung.
Ihr kommt zu mir, wenn euer Vermögen Risiken, häufig aus haftungsträchtiger Einkommenserzielung ausgesetzt ist und/oder, wenn ihr euer Vermögen (auch) vor den Gläubigern der von euch Beschenkten/Bedachten schützen wollt oder müsst. Sogar an bereits überschuldete Erben kann vollstreckungsfest übertragen werden; sowohl lebzeitig als auch von Todes wegen. Passende rechtsgültige Testamentsgestaltungen sind möglich. Auch in Fällen der bestmöglichen Pflichtteilsbeschränkung gegenüber „ungeliebten“ Angehörigen.
Sobald ihr den Kopf wieder etwas frei habt ist auch bei der Nachlasssicherung Zeit (und Rat) gefragt. Ich stehe euch bei der Durchsetzung eurer Ansprüche zur Seite. Angefangen bei der Ermittlung der Erbenstellung über die Testamentsauslegung und Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft oder von Vermächtnissen bis zur Nachlassermittlung, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Abwehr von Nachlassgläubigern. Herausfordernd ist für mich stets die Beratung bei der Fortführung von Nachlassunternehmen. Ist der Nachlass unübersichtlich und ihr wisst nicht, ob sich die Annahme der Zuwendung später als Last herausstellt, wähle ich für euch die passenden Schutzmassnahmen, wie z.B. die Nachlassverwaltung, bei der mich das Nachlassgericht selbst zum Nachlassverwalter bestellen kann. Eine Ausschlagung ist später häufig schwerer zu korrigieren als sich eines letztlich doch wertlosen Nachlasses zu entledigen, ohne dafür mit eigenem Vermögen haften zu müssen. Manchmal kann es aber auch sinnvoll sein auszuschlagen, um den Pflichtteil zu erlangen.
Ihr kommt zu mir, wenn ihr in einer Erbengemeinschaft gefangen seid, die vollständig auseinandergesetzt und bis dahin aber gemeinschaftlich verwaltet werden muss und ihr das mit den anderen Miterben nicht schafft oder wollt. Ist die Trauer nicht mehr stark (genug) geht es häufig (nur noch) um´s Geld – und jeder will aus dem Nachlasstopf das meiste auf seine Quote.
Gibt es Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche oder sonstige Nachlassverbindlichkeiten müssen diese vorher erfüllt oder abgewehrt werden – und alles immer gemeinschaftlich und nicht selten auch gegenüber Miterben selbst. Dann wird auch geschaut, was Einzelne zu Lebzeiten bereits erhielten und ob sie sich das ganz oder teilweise anrechnen lassen müssen. Haben Miterben oder Dritte die Konten des Erblassers mittels Vollmacht „geplündert“ müssen/können diese auf Rechnungslegung und Rückzahlung in Anspruch genommen werden. Das kann sich über Jahre hinziehen und sehr anstrengend sein und im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein Miterbe allein Maßnahmen zugunsten der Erbengemeinschaft ergreifen kann. Deshalb kann ich als Fachanwalt diesen Job für/mit euch erledigen, oder ihr entledigt euch eures Erbteiles selbst an einen von mit geprüften und empfohlenen Erbteilskäufer.